Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Debra Schilling, Dipl.-Translatorin (Übersetzerin und Dolmetscherin)

  1. Geltungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Dipl.-Translatorin (Übersetzerin und Dolmetscherin) Debra Schilling, Dunckerstraße 16, 10437 Berlin, Deutschland („Auftragnehmerin“) und ihrem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Auftragnehmerin nur verbindlich, wenn sie den Bedingungen ausdrücklich zustimmt.

  1. Vertragsschluss

Mit Versendung einer schriftlichen Bestätigung (auch per E-Mail) durch die Auftragnehmerin, in der das vereinbarte Honorar genannt und die konkrete Übersetzungs- bzw. Dolmetschleistung beschrieben wird, kommt der Vertrag zwischen den Parteien rechtsverbindlich zu Stande.

  1. Leistung der Auftragnehmerin

(1) Die Übersetzung bzw. das Dolmetschen wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt.

(2) Im Falle einer Übersetzung erhält der Auftraggeber die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt.

(3) Wird die Auftragnehmerin als Dolmetscherin beauftragt, ist das Ergebnis ihrer Arbeit Dolmetschens zur sofortigen Anhörung bestimmt. Eine Aufzeichnung oder weitere Verwendung (z.B. Direktübertragung) des gesprochenen Wortes bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Auftragnehmerin.

(4) Lieferfristen und -termine werden bei Auftragsvergabe vereinbart und sind bindend. Die Auftragnehmerin kommt jedoch nicht in Verzug, solange ihre Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den sie nicht zu vertreten hat. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, ist die Auftragnehmerin berechtigt, vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen.

  1. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat die Auftragnehmerin rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung (z.B. Zeithorizont, Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.) bzw. über die Umstände der Dolmetscharbeiten (beteiligte Personen, erforderliche sprachliche Terminologien, Art des Dolmetschens etc.) zu unterrichten . Im Falle des Dolmetschens kann eine weiterführende Nutzung des gesprochenen Wortes zusätzliche Kosten auslösen (z.B. durch Aufnahme auf Tonträger, Direktübertragung, Filmvorführungen etc.).

(2) Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber der Auftragnehmerin rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, sodass die Auftragnehmerin eventuelle Fehler beseitigen kann. Informationen aus der Sphäre des Auftraggebers (z.B. Namen und Zahlen) sind von ihm zu überprüfen.

(3) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung oder im Rahmen des Dolmetschauftrags notwendig sind, stellt der Auftraggeber unaufgefordert der Auftragnehmerin bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Spezielle Terminologien, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe, etc.).

(4) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, hat die Auftragnehmerin nicht zu vertreten.

(5) Der Auftraggeber übernimmt im Falle der Übersetzung die Haftung für die Rechte an dem vorgelegten Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er die Auftragnehmerin frei.

  1. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln

(1) Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss von dem Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Übersetzung geltend gemacht werden. Werden innerhalb dieser Frist keine Mängel der Leistung gerügt, so gilt die Übersetzung als ordnungsgemäß abgenommen.

(2) Zeigt der Auftraggeber innerhalb der Frist des vorstehenden Absatzes einen in der Übersetzung objektiv vorhandenen, nicht nur unerheblichen Mangel, an, so hat der Auftraggeber zunächst Anspruch auf Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) innerhalb einer angemessenen Frist.

(3) Bei dieser Mängelanzeige muss der Auftraggeber den Mangel möglichst genau benennen.

  1. Haftung

(1) Die Auftragnehmerin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.

(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen die Auftragnehmerin auf Schadensersatz nach Nr. 5 (1) Satz 2 wird auf 25.000 EUR begrenzt. Es werden nur vertragstypische Schäden ersetzt, die bei Vertragsschluss für die Auftragnehmerin vorhersehbar waren.

(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen die Auftragnehmerin wegen einer mangelhaften Übersetzung bzw. Dolmetschleistung verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme des Werkes. Die Vorschrift des § 202 Abs. 1 BGB bleibt unberührt.

(5) Eine Haftung der Auftragsnehmerin für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen.

  1. Berufsgeheimnis

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

  1. Mitwirkung Dritter

(1) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.

(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat die Auftragnehmerin dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6. verpflichten.

  1. Vergütung

(1) Die Höhe des Honorars wird bei der Übersetzung in der Regel anhand der Wortzahl des Ausgangstexts ermittelt. Handelt es sich um einen Dolmetschauftrag berechnet die Auftragnehmerin je nach Art des Dolmetschens (Konsekutiv-, Gesprächs-, Simultandolmetschen etc.) einen Stundensatz (wobei die letzte Stunde aufgerundet wird) oder eine Tagespauschale.

(2) Die Rechnungen der Auftragnehmerin sind fällig und zahlbar ohne Abzug ab Rechnungsdatum. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Die Auftragnehmerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Die Auftragnehmerin kann bei umfangreichen Übersetzungen oder Dolmetschaufträgen einen angemessenen Vorschuss verlangen.

(4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.

  1. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Auftragnehmerin. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

(2) Die Auftragnehmerin behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht sowohl bei der Übersetzung als auch beim Dolmetschen vor.

  1. Kündigung durch Auftraggeber

(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten und bis zum Beginn des Dolmetschens kündigen. Für die Kündigung bedarf es der Schriftform. Angefallene und nicht mehr abwendbare, durch den Vertrag bedingte Kosten müssen der Auftragnehmerin erstattet werden.

(2) Der Honoraranspruch der Auftragnehmerin bleibt bei der Übersetzung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen bestehen.

(3) Beim Dolmetschen beträgt das Ausfallhonorar bis sieben Tage vor Einsatzbeginn 50% des gesamten Honorars, bei weniger als sieben Tagen 75% und ab zwei Tagen vor Einsatzbeginn wird das gesamte Honorar fällig.

  1. Anwendbares Recht

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.

(2) Die Vertragssprache ist Deutsch.

  1. Salvatorische Klausel

Die Wirksamkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

  1. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.